Jeder Betreiber einer Baustelle muss
dafür sorgen, dass weder Passanten noch
Mitarbeiter beteiligter Firmen zu Schaden
kommen können. Dieses regelt die Verkehrssicherungspflicht
und verlangt vom Betreiber geeignete
Maßnahmen zum Schutz vorzunehmen.
Das bloße Aufstellen eines Schildes
„Betreten verboten“ reicht hierfür jedoch keinesfalls aus. Auch
der unbefugte Zugang zum Gefährdungsbereich muss abgesichert
sein. Das verlangt nicht nur die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung sondern auch die
Bauämter der Kommunen.
Ein Bauzaun ist deshalb
unabkömmlich zur Baustellensicherung. Es
gibt diese in vielen Varianten für die unterschiedlichsten
Einsatzzwecke:
Nicht vergessen sollte man auch die
Zugangsmöglichkeiten zur Baustelle mittels Türen und Tore
so wie weiteres Zubehör zu den Bauzäunen.
Sofern auch der allgemein
zugängliche Straßenbereich von der Baumaßnahme betroffen ist
und dadurch die Verkehrsteilnehmer
(Fußgänger, Radfahrer und KFZ) beeinträchtigt werden, sind
auch hier zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Der Bereich Verkehrstechnik sieht hierfür den Einsatz spezieller Absperrschranken und
Leitbaken, Warnleuchten und Verkehrsschilder vor.